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1333. August 19. Berolstadt (Bernstadt, dat. et act.).

fer. quinta ante f. Barthol.

Boleslaw, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, bekennt, dass er auf die Klagen und Beschwerden von Distrikt und Stadt Bernstadt über die durch Uebelthäter in der Stadt wie ausserhalb heimlich und öffentlich verübten Gewaltthätigkeiten der Stadt Bernstadt die Ermächtigung gegeben habe, die Uebelthäter im Distrikt oder in der Stadt nach der Schwere ihrer Vergehen zu bestrafen, auch wenn sie auf die praeeminentia divitiarum vel parentum copia pochten. Hat einer der Rathmannen sich verdächtig gemacht (sc. in der Beurtheilung einer Strafsache), dann haben die folgenden Rathmannen Macht und Gewalt, diese betreffende Strafsache zu entscheiden.

O. Z.


Privilegienbuch der Herrschaft Bernstadt aus dem XVII. Jahrh. in der Fürstensteiner Bibliothek Manuscr. Q 39, pag. 61.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.